Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen werktags in der Zeit von 09:00 bis 20:00
Uhr und an Sonn. und Feiertagen von 10:00 bis 13:00 Uhr sowie von 14:00 bis 20:00
Uhr längstens jedoch bis Sonnenuntergang betrieben werden.
An „Stillen Feiertagen“ wie Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag
ist der Flugbetrieb untersagt